EINZELKURS
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Weitere InformationenSehr geehrte Frau Gregg,
ich darf Ihnen nun folgende Antwort erteilen: Nach der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. IfSMV) sind nur Dienstleistungen untersagt, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden gegeben ist. Die Durchführung Ihres Workshops ist somit unter Einhaltungen der Anforderungen des §12 Abs. 2 der 8. IfSMV weiterhin zulässig.
Bitte beachten Sie, dass rechtliche bindende Aussagen nur vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getroffen werden können.
Die geltende 8. IfSMV finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/.
EINZELKURS
Workshop wird als ca. 2-3 Stundenkurs angeboten, diese können nach Absprache gewählt werden.
Das Schmuckstück wird von mir fertiggestellt und zugeschickt.